Berlin. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat sich mit dem Bundespolizei-Hauptpersonalrat beim BMI darauf verständigt, die Beurteilungsrichtlinien für die Bundespolizei anlässlich der zum 01. Oktober 2012 anstehenden Beurteilungsrunde anzupassen.
Mit der Änderung werden unter anderem die zwingenden Vorgaben der seit 2009 geänderten Bundeslaufbahnverordnung (BLV) umgesetzt. So wird in der Bundespolizei die bisherige Quotierung nach „Notenstufen“ abgeschafft.
Zukünftig wird als Quotenvorgabe (Richtwerte) gelten
– Note 9 auf 10 Prozent (+/- 5 Prozent)
– Note 8 auf 20 Prozent (+- 5 Prozent)
– Die Note 7 ist damit zukünftig nicht mehr quotiert.
Diese Vorgaben gelten auch für zu erstellende Aktuelle Leistungsnachweise.
Festgelegt wurde, dass die Beurteilungsrichtlinien nunmehr auch für die „Beurteilungen aus besonderem Anlass“ nach der Hälfte und zum Abschluss der laufbahnrechtlichen Probezeit Anwendung finden. Durch das neue Laufbahnrecht ist eine Beurteilung zur Mitte der Probezeit und an deren Ende vorgeschrieben.
Zukünftig werden die Leistungsmerkmale
„Qualität und Verwertbarkeit der Arbeitsergebnisse“,
„Fachkenntnisse“,
„Zuverlässigkeit“ und
„Zusammenarbeit und teamorientiertes Handeln“
obligatorisch bei allen Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei als „besonders wichtiges Leistungsmerkmal“ anzugeben und die dort getroffenen Leistungseinschätzungen bei der Bildung der Gesamtnote entsprechend deutlich zu gewichten sein.
Das Bundesministerium des Innern wird zukünftig Zweitbeurteiler aller Beamtinnen und Beamten mit einem Amt der Besoldungsgruppe A 15 und höher, weil das BMI auch die personalentscheidende Stelle für Dienstpostenentscheidungen A 15/16 und die Ernennung von Beamten in ein Amt der Besoldungsgruppe A 16 ist.
Die angepassten Beurteilungsrichtlinien sollen für die anstehende Beurteilungsrunde 2012 praktische Anwendung finden.
Das Bundesministerium des Innern und der Bundespolizei-Hauptpersonalrat beim Bundesministerium des Innern vereinbarten darüber hinaus, bis zum Frühjahr 2013 gemeinsam eine grundlegend neue Beurteilungsrichtlinie für die Bundespolizei zu erarbeiten. Dafür wird eine entsprechende Arbeitsgruppe gebildet.
In dieses neue Beurteilungssystem müssen nach Meinung der GdP dann auch die in der Strohmeier-Studie „Klartext 2010“ herausgearbeiteten Erwartungen der Beamtinnen und Beamten an ein besseres Beurteilungssystem in der Bundespolizei einfließen.