Die erste Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2012 um 3,3% soll rückwirkend ab 1. März 2012 gelten. Das Bundesinnenministerium hat angekündigt, dass die Auszahlung im Vorgriff auf die Verabschiedung des Bundesbesoldungs- und – versorgungsanpassungsgesetzes 2012/2013 unter Vorbehalt mit den Augustbezügen 2012 zusammen mit den Nachzahlungen für die Monate März bis Juli 2012 erfolgen soll.
Das Bundesbesoldungs- und – versorgungsanpassungsgesetzes 2012/2013 befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und wird voraussichtlich im September 2012 in Kraft treten.