Gastkommentar von Jörg Radek, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei, in der Mittelbayerischen Zeitung vom 8. Mai 2018:
In den geplanten „AnKER“-Zentren sollen Ankunft, Entscheidung, Verteilung auf die Kommunen oder Rückführung stattfinden und dadurch (so das Versprechen des Bundesinnenministers) die Asylverfahren beschleunigt werden. Mit der Betreibung soll die Bundespolizei betraut werden – für mich rechtlich bedenklich und nicht verfassungskonform.
Den Wählern wurde eine verstärkte Präsenz der Polizei versprochen. Die in den letzten Jahren beschlossenen zusätzlichen Stellen sind für die enormen Lücken im Streifendienst vorgesehen. Die entsprechenden Polizisten sind derzeit in Ausbildung und noch nicht im Regeldienst angekommen. Wer also will, dass die Bundespolizei derartige Lager betreibt, muss folglich dafür Personal aus polizeilichen Kernaufgaben, wie dem Grenzschutz oder den Bahnhöfen abziehen. Es ist absurd, die Bundespolizei seit 2015 aufgrund einer Ministerentscheidung auf das volle grenzpolizeiliche Handeln verzichtet, nun aber die Folgen dessen auflösen soll.
Außerdem ist der Vollzug von Haft zum Zwecke der Abschiebung ist keine Polizeiaufgabe. In den Lagern finden keine Strafverfolgungs- oder Gefahrenabwehrmaßnahmen nach dem Polizeirecht statt. Eine Internierung zum Zwecke der Durchführung des Verwaltungsverfahrens ist zudem verfassungsrechtlich fraglich. Bei manchen Herkunftsstaaten sind 60 bis 70 % der Klagen gegen die „schlechten Bleibeprognosen“ des BAMF erfolgreich. Ohne Zweifel könnte über eine „Obhutnahme“ von Gefährdern oder Personen, die wiederholt schwere Straftaten begangen haben, nachgedacht werden. Das aber ist mit dem generalisierenden Anspruch der Lager nicht beabsichtigt.
Die Menschen in den Lagern sollen nicht an das Leben in Deutschland anknüpfen können. In den bereits heute bestehenden „Transitzentren“ durften z. B. Kinder trotz bestehender Schulpflicht erst nach gerichtlicher Anordnung am Unterricht teilnehmen. Lager, die Neuankömmlinge mit Abzuschiebenden zusammensperren, bergen daher ein hohes Aggressionspotential. Aus präventiv-polizeilichen Gründen können solche Lager nur abgelehnt werden.
Die im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechte eigenen sich nicht als Experimentierfeld! Als Berufsvertretung für Polizisten, deren Aufgabe es ist, Recht durchzusetzen, erteilen wir allen Vorschlägen, die fundamentale verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, eine klare Absage.
Hier geht es zum Artikel in der Mittelbayerischen Zeitung.
Source: RSS aus GdP Bundespolizei