Besoldungsanpassung 2012

Der  Entwurf eines Bundesbesoldungs-und -versorgungsanpassungsgesetzes 2012/2013 ist den Gewerkschaften zur Beteiligung übersandt worden. Der Entwurf sieht vor, das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 31. März 2012 zeit-und inhaltsgleich auf den Bereich der Beamten, Richter und Soldaten sowie der Versorgungsempfänger des Bundes zu übertragen. Mit dem Gesetzentwurf werden die Dienst-und Versorgunsbezüge in drei Schritten in den Jahren 2012 und 2013 durch zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichhen Dienstes vom 31.03.2012 angepasst. Die Kabinettsbefassung ist für  den 16. Mai 2012 vorgesehen, eine endgültige Entscheidung obliegt dem Deutschen Bundestag.

Eine Neuregelung der Urlaubsdauer bleibt einer Änderung über eine Rechtsverordnung vorbehalten. Dazu ist es jedoch notwendig das Urteil des Bundesarbeitsgerichts als Volltext vorliegen zu haben. Dies ist derzeit nicht der Fall.

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