Bislang hat jeder Arbeitnehmer im Herbst eine neue Lohnsteuerkarte für das kommende Jahr erhalten. Die seit nahezu 90 Jahren geltende Praxis endet in 2010. Künftig wird hier ein System Names ELSTAM („Elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale“) genutzt. Hinter diesem Kürzel verbirgt sich eine elektronische Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern. Als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin muss man nicht mehr jährlich seine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben. Alle Daten, die für die Lohsteuerbescheinigung notwendig sind, werden dem Arbeitgeber zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt. Die Einführung des neuen Systems geht Stufenweise. Für das Kalenderjahr 2011 gilt die „alte“ Lohnsteuerkarte für 2010 einfach weiter.Ab 2011 sind alle Änderungen, wie zum Beispiel der Steuerklassenwechsel, Eintragungen von Kinder- oder anderen Freibeträgen, nicht mehr die Stadtverwaltungen, Bezirksämter , sondern ausschließlich die Finanzämter zuständig. Sollen Änderungen schon für 2011 wirksam werden, müssen sie noch in diesem Jahr gemacht werden.
+++Achtung: Hier sind dann schon die Finanzämter zuständig+++